
Die Gerätevermietung
Die Messgeräte werden vom Abrechnungsdienstleister mietweise
zur Verfügung gestellt – Inklusive:
- Montage
- Ablesung
- Wartung
Nach Ablauf der Eich- oder Batterielebensdauer werden die Geräte ausgetauscht und der Mietvertrag verlängert sich entsprechend.
Die Messgeräte verbleiben im Eigentum des Messdienstleisters.
Zusatzdienstleistungen:
- Technische Datenaufnahme und Montage
- Wartung, Reparatur und Austausch
- Eichfristenüberwachung