Die Messgeräte werden vom Abrechnungsdienstleister mietweise
zur Verfügung gestellt – Inklusive:
Montage
Ablesung
Wartung
Nach Ablauf der Eich- oder Batterielebensdauer werden die Geräte ausgetauscht und der Mietvertrag verlängert sich entsprechend. Die Messgeräte verbleiben im Eigentum des Messdienstleisters.
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