Der Fokus hier ist die Abrechnung der Wärme- und Wasserkosten einzelner Wohn- und/oder Geschäftsobjekte.
Erstellt werden Gesamt(Objekt)- und Einzel(Nutzer)-abrechnungen.
Basierend auf:
Kosten der Energie- und Wasserversorgung des Gesamtobjektes
Aufteilung nach:
Ableseergebnissen der Verbrauchszähler der Einzelnutzer nach Maßgabe der gesetzlichen Erfordernisse
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