Gerätevermietung

DIE GERÄTEVERMIETUNG

Die Messgeräte werden vom Abrechnungsdienstleister mietweise

zur Verfügung gestellt – Inklusive:

  • Montage
  • Ablesung
  • Wartung

Nach Ablauf der Eich- oder Batterielebensdauer werden die Geräte ausgetauscht und der Mietvertrag verlängert sich entsprechend.
Die Messgeräte verbleiben im Eigentum des Messdienstleisters.

Zusatzdienstleistungen:

  • Technische Datenaufnahme und Montage
  • Wartung, Reparatur und Austausch
  • Eichfristenüberwachung